Ihre Kanzlei liegt abseits – wie kann ich Sie persönlich erreichen?
Zugegeben, Gstadt am Chiemsee ist zwar malerisch gelegen, ist aber verkehrstechnisch nicht so gut zu erreichen (z.B. etwa eine gute Autostunde von München entfernt). Warum habe ich meinen Kanzleistandort nicht verkehrsgünstiger gewählt? Weil ich der Auffassung bin, dass der persönliche Kontakt zwar prinzipiell erstebenswert, aber i.d.R. nicht zwingend notwendig ist. Seit den coronabedingten Lockdowns ist für mich klar, dass man ganz hervorragend auch per Video kommunizieren kann, z.B. über Microsoft Teams, Skype oder andere Anbieter. Mit diesen technischen Möglichkeiten kann man im Grunde von jedem Ort in der Welt aus kostengünstig miteinander kommunizieren, ein videotaugliches Gerät wie z.B. ein Smartphone, Tablet oder Laptop und ausreichende Internet-Datenbandbreite vorausgesetzt. Wir können also im Grunde von überall aus miteinander kommunizieren, egal ob Sie sich z.B. gerade in Mallorca oder ich mich in Thailand aufhalte.
Wenn Sie jedoch eher den persönlichen Kontakt wünschen, steht dem natürlich nichts entgegen, bedeutet aber, dass dies eine Reise von Ihnen nach Gstadt voraussetzt. Grundsätzlich besteht nach Absprache auch die Möglichkeit, dass ich Sie besuche, was aber mit Spesen für die Fahrtkosten und Reisezeit verbunden ist.
Warum bearbeiten Sie nur versicherungsrechtliche Mandate?
Bevor ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt wieder aktiv aufgenommen habe, war ich viele Jahren in unterschiedlichen Funktionen für Lebensversicherungsunternehmen in Irland, der Schweiz und Liechtenstein tätig. Zusätzlich habe ich auch den theoretischen Teil für die Zulassung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht absolviert und strebe die Fachanwaltszulassung an. Mit anderen Worten: ich sehe mich als Versicherungsspezialist, und von daher macht es für mich keinen Sinn, Mandate aus anderen Rechtsgebieten zu bearbeiten, selbst wenn diese wirtschaftlich lukrativ sein sollten. „Schuster, bleib‘ bei deinen Leisten“ heisst es, und darum beschränke ich mich bewusst auf ein Rechtsgebiet, zumal dieses meiner Meinung ohnehin so gross ist, dass dies keine echte Beschränkung ist.
Die Bearbeitung von Sachen aus einem Rechtsgebiet, in welchem ich über einen jahrelangen Erfahrungsschatz verfüge, macht die Sachbearbeitung für mich zudem ökonomischer, als wenn ich mich erst aufwendig in ein mir nicht geläufiges Rechtsgebiet einlesen bzw. einarbeiten müsste. Und soweit wir uns auf ein Zeithonorar verständigt haben, ist das auch für Sie ökonomischer, weil es Zeit spart, wenn schon know-how da ist und nicht erst angelesen werden muss.“
Was kostet die Inanspruchnahme Ihrer Dienste?
Der von mir erbrachte Zeitaufwand zur Mandatsbearbeitung muss in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum Honorar stehen. Wie dieses erreicht wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zum einen gibt es die Möglichkeit, nach Massgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) anhand des Streitwerts abzurechnen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, anhand eines Stundensatzes abzurechnen, wobei ich eine minutengenaue Abrechnung vornehme. Lassen Sie uns besprechen, was in Ihrem Fall für beide Teile sachgerecht ist.
Wenn ich Sie mandatiere, wie kann ich sicher sein, dass Sie meine Sache selbst bearbeiten?
Eine berechtigte Frage. Dahinter steht unterschwellig die Vermutung, dass nach aussen hin der für die Kanzlei namensgebende Rechtsanwalt z.B. das Mandatsgespräch führt, die eigentliche Arbeit im Hintergrund von anderen Kanzleimitarbeitern geleistet wird. Nun, ich bin tatsächlich eine one-man-show, beschäftige keine juristischen Mitarbeiter und beabsichtige auch nicht, dies in Zukunft zu tun. Jeder Schriftsatz, der meine Kanzlei verlässt, stammt daher nur und ausschliesslich von mir. Ich kann mir diesen „Luxus“ erlauben, weil ich kein Interesse habe, zu expandieren. Ich nehme nur so viele Mandate an, wie ich gleichzeitig bearbeiten kann. Lieber lehne ich die Übernahme eines neuen Mandats ab, wenn ich dieses nach meiner Einschätzung aus Kapazitätsgründen nicht vernünftig bearbeiten könnte, selbst wenn dies wirtschaftlich lukrativ sein sollte. Das mag jetzt vielleicht ein wenig altmodisch klingen, aber wer alles in seinem Leben allein dem Geldverdienen unterordnet, hat andere Prioritäten als ich. Wenn das also altmodisch sein sollte, dann bin ich insoweit eben altmodisch.
Warum nehmen Sie nach vielen Jahren als Angestellter eine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt auf?
Warum eigentlich nicht? Ich war ja in der Vergangenheit schon rund 10 Jahre als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig, kenne also das Anwaltsmetier. Während meiner Tätigkeit in den verschiedenen Versicherungsunternehmen habe ich gelernt, die Dinge aus deren Blickwinkel zu betrachten, was ich für die Mandatsbearbeitung als einen unschätzbaren Vorteil erachte.
Und ja, tatsächlich macht mir das, was ich tue, Spass, und es hält, wenn ich das so salopp sagen darf, auch die kleinen grauen Zellen auf Trab. Ich bearbeite Mandate, weil ich diese Art der Arbeit gerne mache, und solange ich den Eindruck habe, dadurch für meine Mandanten einen Mehrwert zu schaffen, mache ich weiter.
Warum verwenden Sie immer „ss“ anstatt „ß“?
Ich habe mehr als 15 Jahre in der Schweiz und Liechtenstein gearbeitet, und da gibt es kein „ß“ sondern nur das „ss“ (z.B. gibt es auf den schweizerischen Computertastaturen gibt es kein „ß“). Im Laufe der Jahre habe ich mir das „ß“ daher schlichtweg abgewöhnt. Jetzt, wo ich wieder zurück in Deutschland bin, könnte ich das „ß“ natürlich wieder verwenden, aber irgendwie gefällt mir das „ss“ besser. Nachdem es vor einigen Jahren eine in meinen Augen völlig misslungene Rechtschreibreform gegeben hat, ist es meines Erachtens ohnehin egal, ob man nun alte oder neue Schreibung oder etwas Zwischendrin verwendet, und da macht mein Verzicht auf das „ß“ nun auch keinen nennenswerten Unterschied mehr. Ja, ich bekenne demütig und zugleich selbstbewusst, dass ich mich gegen die Verwendung des „ß“ für Jetzt und die Zukunft entschieden habe, und kein deutsches Gericht wird meine Schriftsätze deshalb zurückweisen.